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Subject: Leumundszeugen gesucht

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2008-08-21 17:48:41
Ich glaube auch nicht, dass Daytona damit durchkommt - wenn er wirklich ernst macht. Im Gegensatz zu ihm sind die Juristen schließlich keine Dumpfb... äh Schlitzohren. :-)
2008-08-21 18:06:31
galardo,
natürlich kenne ich dich noch.
ich bin sogar noch viel lockerer als vorher. Aber wenn jemand eine gewisse Grenze überschreitet, dann geht es zu weit. Aus und Basta! Da ist jemand über das Ziel hinaus geschossen und dafür wird er bluten ...
greets
daytona
2008-08-21 18:13:33
du bist lustig. pass aber auf was du hier noch so über "die sache" schreibst, manch anderer ist auch so dünnhäutig wie du
2008-08-21 18:34:30
ich schreib dazu gar nichts mehr. das ding ist durch.
greets
daytona
2008-08-21 18:47:28
Die Sache ist durch? Also doch keine Anzeige? Na dann bin ich ja beruhigt, dass du unsere Justiz nicht mit so Sinnlosigkeiten nerven willst.
2008-08-21 19:01:01
Da ist jemand über das Ziel hinaus geschossen und dafür wird er bluten ...

Ist das jetzt juristisch gesehen schon eine Drohung? ;)

Nur mal zur Klarstellung: wenn dir jemand inhaltlich rassistische/antisemitische/ausländerfeindliche Aussagen vorwirft (und ja, das tue ich), ist das keine Beleidigung/Verleumdung/Straftat. Wenn ich in deiner jetzigen Heimat Flugblätter verteilen würde, auf denen stehen würde, du seist ein Rassist, dann wäre das eine Straftat. Da ich das nicht tue, bleibt nichts als heiße Luft.

PS: Das Aktenzeichen, welches du mir geschickt hast, ist jedenfalls keins der deutschen Justizbehörden.

edit: Konjunktiv konsequent durchgezogen.
(edited)
2008-08-21 19:07:32
Warum soll er damit nicht durchkommen? Frage mich nur was er damit bezwecken will.Eine öffentliche Entschuldigung?
Finde es einfach traurig von daytona :(
2008-08-21 19:51:29
und ich dachte schon der lacher des tages wäre damit abgehakt gewesen dass mir meine Wii heute morgen gesagt hat mein Fitness-Alter wäre 69 lol. aber dat hier is ja noch besser ^^
2008-08-21 21:08:02
[...]wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist
2008-08-21 21:52:04
unter verbreiten von schriften sind wohl eher flyers oder ähnlliches gedacht.
2008-08-21 22:48:00
das Foto eines bekleideten Politikers in der Badewanne reicht in Deutschland als Ehrverletzung schon für 40 000 Strafe.

By the way, hab noch kein Land gesehn, in dem mehr Flyer verteilt werden, als in der Schweiz, und das nicht nur in Zürich ;-)
schöne Sachen dabei, richtig aufwändiges Zeugs. Scheint ne Art Tradition zu sein bei euch
2008-08-21 23:14:36
Das hier ist ein geschlossenes Forum (nur für angemeldete Sokker-User), wir versammeln uns nicht und ich verbreite keine Schriften ;)

Interessant ist aber auch Folgendes:

Strafbar ist demnach die Kundgabe von Missachtung oder Nichtachtung gegenüber dem Beleidigten oder Dritten. Dabei ist der Sinn aufgrund der Begleitumstände und des gesamten Zusammenhangs, in dem die Kundgabe steht, zu bestimmen. Die Kundgabe muss ehrverletzend sein, was bei bloßen Unhöflichkeiten oder Taktlosigkeiten noch nicht der Fall ist. Der ethische oder soziale Wert des Beleidigten muss geringer dargestellt werden, als er tatsächlich ist.

Nach herrschender Auffassung kann in eine Beleidigung ausdrücklich, aber auch konkludent, das heißt durch schlüssiges Verhalten, eingewilligt werden. Begibt man sich beispielsweise in einer Diskussion auf ein unsachliches Niveau und beleidigt andere, so kann dies von einem Gericht unter bestimmten Umständen als konkludente Einwilligung gewertet werden, was zur Folge hat, dass die Tat nicht strafbar ist.

Handelt der Täter in Wahrnehmung berechtigter Interessen, so ist er gem. § 193 StGB gerechtfertigt. Ein berechtigtes Interesse kann nicht nur ein individuelles Interesse sondern auch das Informationsinteresse der Öffentlichkeit sein, so dass dieser Rechtfertigungsgrund insbesondere für Journalisten eine wichtige Rolle spielt.

Habe fertig ;)
2008-08-22 00:21:55
ich hoffe, dass sich das hier erledigt hat und alles zur Sache gesagt ist. Daher mache ich zu, auch weil einige Posts das Potential hatten, wieder in diesen Beleidigungs- oder zumindest Streit-Kreislauf reinzugeraten, in dem wir hier und im Ministeriums-Thread imo jetzt lange genug waren. Sollte die Anzeige-Geschichte eine Fortsetzung finden, kann man ja wieder aufmachen.
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