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Subject: Steuererstattung

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2009-01-07 14:56:03
und es scheint da auch nen ziemlichen spielraum zu geben, ob und wie hoch was anerkannt wird.
ich hatte vor zig jahren das finanzamt mal persönlich besucht. der sachbearbeiter da war völlig begeistert von meinem job und meinte zu mir, dass ich aber noch so einiges dazu kriegen würden. er hat mir zeug eingetragen, auf das ich nie im leben gekommen wäre. war n netter zug von ihm.
ein jahr später bin ich umgezogen in die nachbarstadt und hab den krempel so eingetragen, wie im jahr vorher. ohne vorher hinzugehn, weil ich dachte, nu wüsste ich ja wie der hase läuft..
im steuerbescheid wurde mir der ganze kram dann wieder rausgstrichen.
änderungen zum vojahr, die für mich relevant waren, gab es weder jobmäßig, noch steuerrechtlich.
2009-01-07 15:05:34
hehe, ja das ist die deutsche Steuergesetzgebung. Es gibt von verschiedenen Finanzgerichten teilweise unterschiedliche Beschlüsse zu dem gleichen Sachverhalt. Ich studier das Zeug und kann als Tipp nur geben ganz frech alles eintragen was einem so einfällt. :-)

@ Verbannter
Meine Vorredner haben schon alles gesagt, versuch es mal mit Elster, da müsstest du schon einiges sehen. Wenn du hauptsächlich Einkünfte aus §19 hast ist das ziemlich genau.
2009-01-07 15:31:32
und ich kann aus der Praxis heraus nur den Tipp geben dir jemanden zu suchen, der da Erfahrung hat und das, was du "ganz frech eintragen" möchtest, in die richtige From bringen kann. Muss ja nicht gleich ein Berater oder ein Lohnsteuerhilfeverein(bloß nicht !) sein.

Von persönlichen Besuchen beim FA kann ich da auch eher abraten, da stehen doch eher wenige FAler drauf.

Mit der deutschen Steuergesetzgebung hat der Entscheidungsspielraum der Beamten nicht viel zu tun. Wie gesagt wissen nur wenige was wie sein sollte und das schließt den normalen FAler durchaus ein. Daher auch manchmal eine sehr unterschiedliche Auslegung der Sachverhalte.
2009-01-07 15:39:05
Gut ich hab da vielleicht einen anderen Bezug dazu, mir fallen ja dann immer noch Paragraphen oder Erlasse ein für meine frech eingetragenen Sachen. War etwas außer der Reihe der Kommentar.
2009-01-07 17:48:57
Bei den meisten die einfach nur Angestellte/Arbeiter sind werden doch die meisten Sachen vom Freibetrag gedeckt. Ohne Pendeln würde ich nix wiederbekommen und müsste auch nichts nachzahlen. Wenn man natürlich Selbstständig ist, Unmengen an teuren Fachbüchern kauft, sein Einfamilienhaus im letzten Jahr mit einem neuen Dach versehen hat etc. sieht es schon anders aus.

Aber was kann man schon als Otto Normalbürger absetzen: Versicherung, Gewerkschaftsbeitrag, Standardbetrag für Arbeitsmaterial etc. Da sind ja im Vergleich zur Pendlerpauschale Peannuts und meist vom Freibetrag vollständig gedeckelt.
2009-01-07 17:59:39
Bei Menschen die eine Bürotätigkeit ausüben sind noch größere Beträge die AfA für Computer, möglicherweise noch Schreibtisch, Steuerliteratur etc. Wenn man Geringverdiener ist gibts noch die Außergewöhlichen Belastungen; §33a ist das glaub ich. Aber klar, als Angestellter/Arbeiter sind die vorgegebenen Beträge oftmals genügend.
2009-01-07 18:17:01
Naja...ein bisserl umfangreicher sind die Geschichten dann manchmal schon ;-)

Und was hat §33a oder besser §33 (also die agB) noch gleich mit Geringverdienern zu tun ?

Wie schon vorher gesagt : ohne die Umstände nicht zu kennen ist es halt schwierig sich zu äußern.
2009-01-07 18:38:10
Wenn ich das noch richtig im Kopf habe waren die Außergewöhlichen Belastungen insbesondere für Menschen die im Verhältnis zu vergleichbaren Haushalten weniger Einkommen haben.
Ich habe mich aber mit §19 Einkünften vor einer geraumen Zeit zuletzt befasst. Ich bin da also nicht gerade in Topform. Und natürlich gibt es noch viele Sachen die man ansetzen kann, nur das alles auszuformulieren würde wohl den Rahmen sprengen. :-)
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